Diese Gliederung entspricht derjenigen, die für Träger des Siegels "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" von Transparency International Deutschland vorgeschrieben ist. Das Siegel ist jedoch auf gemeinnützige Organisationen beschränkt.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e. V., Sitz Berlin
Anschrift: Reinhardtstraße 46, 10117 Berlin
Gründungsjahr: 2000 (als Netzwerk Privatbahnen e. V.)
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
Unsere Satzung finden Sie hier.
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen ist keine steuerbegünstigte/gemeinnützige Körperschaft.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
Aus dem Bericht vor der Mitgliederversammlung 01 2022 (Stand: 16. März 2022)
Zusammenfassender Überblick
Die Ampel-Regierung, die mit einem recht vielversprechenden Koalitionsvertrag für die Schiene startete und durch die Ereignisse in der Ukraine noch verlängerten „Welpenschutz“ über 100 Tage hinaus bekam, ist beim Thema Verkehr hoffnungslos ineinander verbissen. Es entwickelt sich zunehmend zu einer rhetorischen Schlacht, in der es zwischen jenen, die die Schiene priorisieren möchten und jenen, die auch Autobahnen für den wachsenden Güterverkehr ausbauen wollen, kaum einen Kompromiss zu geben scheint. Die jüngsten Zahlen des Umweltbundesamtes zu den Emissionen im Verkehrs- sektor zeigen jedoch eines: Der Sektor Verkehr bleibt das Klimasorgenkind in der Ampel-Regierung – wie es ist, kann es nicht bleiben. Im Tenor der Kommentierungen der verschiedenen Seiten setzt sich der Verband weiter intensiv für die beste Alternative zum Straßengüterverkehr ein: GÜTERBAHNEN. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit der Lage der maroden Infrastruktur, der Rahmenbedingungen im Güterverkehr zwischen Straße und Schiene und die Wettbewerbssituation mit der DB AG. Natürlich hat auch der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern einen Großteil der Kapazitäten des Verbandes beansprucht. Der Verband hat Sichtbarkeit über die verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren – Politik, Medien, Verwaltung, Verbände – hinweg, konnte diese stärken und plant, sie weiter zu erhöhen.
Tätigkeiten im Schwerpunkt Politik
Im vergangenen Jahr haben DIE GÜTERBAHNEN von der Regierung unermüdlich eine Lösung für die explodierenden Bahnstrompreise gefordert. Auch wenn die Hilfe zu spät kommt und keinen langfristigen Schutz vor Krisen bietet, wurden mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) am Ende des Jahres endlich erste Schritte zur Entlastung der EVU unternommen. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der Verband sich erfolgreich für eine Erhöhung der Höchstgrenzen für EVU eingesetzt. Doch das Gesetz beinhaltet zahlreiche Unklarheiten und administrative Tücken, die den Erhalt der Entlastungszahlungen für die Unternehmen erschweren. Um dem entgegenzuwirken, hat der Verband sich in Zusammenarbeit mit der Branche und Expert:innen der Energieversorger intensiv um die Beantwortung der offenen Fragen bemüht und im Rahmen der Verbändeanhörung entsprechende Anpassungen im anstehenden Reparaturgesetz gefordert. Bei einem „Forum StromPBG“ diskutierten dazu mehr als fünfzig Teilnehmer:innen über die Umsetzung des Gesetzestextes und erarbeiteten ein gemeinsames Verständnis zu dem weiteren Vorgehen.
Um die Mitgliedsunternehmen bei der Abwicklung der Entlastungszahlungen zu unterstützen, wurde ein Leitfaden für das weitere Vorgehen und ein Kalkulationstool zur Berechnung der relevanten Kennzahlen entwickelt. Beide Werkzeuge wurden den Mitgliedern bei einem digitalen Crashkurs zum StromPBG vorgestellt.
Ein großer Arbeitsschwerpunkt von Herbst bis Dezember sowohl des Vorstandsvorsitzenden als auch der Geschäftsstelle war die Mitarbeit während und die mediale Begleitung im Anschluss an die Arbeit der Beschleunigungskommission Schiene (BKS). Am 13. Dezember 2022 hat die BKS dem Bundesverkehrsminister Wissing ihren Abschlussbericht übergeben. 26 berufene Mitglieder sowie Staatssekretärin Susanne Henckel und der Parlamentarische Staatssekretär Michael Theurer haben 70 Vorschläge ausgearbeitet, wie die Kapazität des Schienennetzes schnell und nachhaltig erweitert werden kann. Die Bandbreite geht von der besseren Organisation des Verkehrs über die Beschleunigung von Planungen u. a. durch bessere personelle Ausstattung, straffere Managementtools bis hin zu effektiveren Bauverfahren. Die Frage der Finanzierung wurde ebenfalls behandelt. Die Beschleunigungskommission hat sich auf den Vorschlag zweier Schienenfonds verständigt, die weitgehend dem Schweizer Vorbild folgen und eine überjährige, stabile Finanzierung sicherstellen können.
Die Umsetzung der Empfehlungen der Beschleunigungskommission – unabhängig von vergleichbaren Regelungen bei der Straße – hat für den Verband höchste Priorität – und zwar mit Blick auf den Engpass Infrastruktur für das angestrebte Wachstum. Dazu wird die Überwachung von zwei Vorschlägen priorisiert: Die Branche benötigt das vorgesehene kontinuierliche Infrastrukturmonitoring, mit dem die Wirksamkeit der Beschleunigung und die Konsequenz in der Umsetzung künftig besser verfolgt und gesteuert werden kann als bisher. Außerdem muss die Umsetzung von Kleinen und Mittleren Maßnahmen beschleunigt werden.
Der Streit in der Ampelkoalition um die Planungsbeschleunigung nicht nur von Schienenstrecken, sondern auch des Straßenneubaus, hatte im Berichtszeitraum erheblichen Einfluss auf die Verbandsarbeit. Im Rahmen der gemeinsamen Verbändearbeit im Rahmen von Pressegesprächen und -informationen (s. u.) hat der Verband seine Position mehrfach bekräftigt und vor allem darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag anders als zur Schiene keine spezielle Beschleunigung des Straßenneubaus verabredet worden war, sondern im Herbst von der FDP hinzuerfunden wurde. Der Verband hat kritisiert, dass die zwischen allen Beteiligten unstrittigen Vorschläge zur Beschleunigung von Schienenprojekten durch die kontroverse Debatte über die Zukunft des Straßenneubaus in „Geiselhaft“ und genommen und verzögert wurden. Aber auch im direkten Kontakt mit Abgeordneten und Ministerien fanden Gespräche statt. Die Entscheidung, die im Koalitionsausschuss getroffen werden soll, wurde bereits mehrfach vertagt und ist weiterhin offen.
Der Bundeshaushalt 2023 der Ampelregierung verfügt zwar über einen aufgestockten Schienenetat, bleibt aber hinter den Ankündigungen des eigenen Koalitionsvertrags zurück. Insgesamt gibt es weiterhin zu wenig Geld für die Schiene, von den zusätzlichen Mitteln (1,5 Mrd. Euro insgesamt bis 2025) geht nur etwa die Hälfte in kapazitätssteigernde Investitionen. Dabei ist es vor allem die DB, die profitiert. Der Verband hat die Entwicklungen in einer umfassenden Stellungnahme öffentlich kommentiert. Die Beratungen für die Eckwerte des Bundeshaushalts 2024 laufen aktuell. Der Beschluss des Kabinetts wurde jedoch von Mitte auf Ende März verschoben.
Der Bundestag hat im November eine Erhöhung der Lkw-Maut um fünf Prozent beschlossen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitergehende Änderung der Maut wurde von Parlamentarier:innen der SPD und der Grünen für 2024 angekündigt. CDU/CSU haben schon die geringe Mauterhöhung zum 01. Januar 2023 als vermeintlich unzumutbare Belastung der Spediteure rundweg abgelehnt und auch der von der Ampel ab 2024 angekündigten teilweisen Verwendung von Mauteinnahmen für mehr Investitionen in Schiene und Wasserstraße rundweg eine Absage erteilt. Ein Schwerpunkt der Verbandsarbeit wird daher weiterhin sein, die nun für 2024 angekündigte Reform in Sinne einer echten Weiterentwicklung nach Schweizer Vorbild und damit auch das Ende des 2010 eingeführten Finanzierungskreislauf Straße zu unterstützen.
Eineinhalb Jahre, nachdem das Ziel einer Gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, wurde der Beratungsauftrag des Bundesverkehrsministeriums vergeben. Dadurch ist die Zeitspanne für Analyse, Konsultation, Konzeption, Diskussion, Gesetzesänderungen und Gesellschafterbeschlüsse bedenklich zusammengeschrumpft, sofern der Bundesverkehrsminister den Starttermin 01. Januar 2024 halten will. In der Verbandskommunikation steht im Vordergrund, dass die bisherige verkehrspolitisch defensive Haltung der DB Netz AG und ihre ausschließliche Orientierung auf den Gewinn durch eine kundenorientierte Ausrichtung auf Verkehrswachstum ersetzt wird. Und dass damit ein effizient die Mittel des Bundes und der Bahnunternehmen einsetzender, transparenter Dienstleister entsteht, der durch eine Bundesbehörde neuen Typus unterstützt und kontrolliert wird – nach dem Vorbild des Schweizer „Bundesamtes für Verkehr“. Was jedoch nach eineinhalb Jahren noch immer nicht feststeht, ist eine konkrete Definition des „Gemeinwohl“-Begriffs. DIE GÜTERBAHNEN haben hierzu ausführlich Stellung genommen sowie einen Katalog mit Forderungen an die Struktur und Ausrichtung der neuen Gesellschaft veröffentlicht. Eine der Hauptforderungen ist hierbei das Vorlegen einer Eröffnungsbilanz zur bisherigen Schlechtleistung des Infrastrukturbetreibers durch das BMDV und/oder der DB, die weiterhin unerfüllt ist.
DIE GÜTERBAHNEN und der VDV haben am Beispiel der vorgesehenen Förderung des Einzelwagenverkehrs aufgezeigt, wie Steuergelder zielgerichtet für verkehrspolitische Ziele eingesetzt werden können. Kern des zunächst noch zusammen mit der DB Cargo erarbeiteten Branchenmodells ist die Konzentration der Förderung auf Bedienfahrten und eine degressive Staffelung, die vor allem für mehr Ladung aus wenig frequentierten oder gar ungenutzten Anschlüssen sorgen soll. Die DB hat durch die Ergänzung einer wagen- und entfernungsbezogenen Förderung eines „Vorlaufs“ versucht, ihren Wunsch nach Förderung des von ihr so genannten „backbones“ einzubringen. Nach einer Reihe von intensiven Gesprächen mit DB Cargo und ihren Berater:innen von Roland Berger konnte dem Bundesverkehrsministerium, das um eine Einigung gebeten hatte, kein Vollzug gemeldet werden. VDV und GÜTERBAHNEN haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vereinfacht gesagt den Gießkannenförderungs-Charakter der DB-Änderung hinterfragt. Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, den ersten Entwurf einer Förderrichtlinie bis Ende März vorzustellen. Dort ist vorgesehen, bis Ende des Jahres die Förderung europafest einführen zu können und noch einen Teil der im Bundeshaushalt bereitgestellten 80 Mio. Euro zu verausgaben. Für die beiden kommenden Jahre hat der Bundestag je 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die DB will wegen ihres hohen Defizits die Fördersumme auf 350 Mio. Euro erhöht wissen und reklamiert einen Anteil von sechs Siebteln dieser Summe für sich. Das Bundesverkehrsministerium hat durchblicken lassen, dass die Anlagenpreisförderung eventuell in der neuen Einzelwagenverkehrsförderung aufgehen könnte.
Im Jahresabschluss 2022 liegt der Verband mit einem Ergebnis von 11.709,42 Euro etwas unter dem geplanten Wert von 14.000 Euro. Durch neu gewonnene Mitglieder (mit ungeplanten Einnahmen in Höhe von gut 49.000 Euro) erweiterte sich der Budget-Spielraum unterjährig, so dass trotz der hohen Kosten für den Markenlaunch einschließlich der großen Veranstaltung im vergangenen Mai mit einem Gesamtaufwand von rund 76.000 Euro auch die politische und Kommunikationsarbeit 2022 auf einem hohen Niveau fortgesetzt werden konnte. Einsparungen durch unbesetzte Stellen wurden durch unterjährige Anpassungen bei den besonders in der aktuellen Entwicklung nicht ausreichenden Gehältern bei Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen/Werkstudent:nnen sowie vergleichsweise hohe Ausschreibungskosten kompensiert. Die Rechtsberatungskosten konnten im vergangenen Jahr niedriger als in den Vorjahren gehalten werden. Insgesamt konnte durch die unterjährige Nachsteuerung bei den Budgets durch den Vorstand sowohl ein weiterer Aufbau der Rücklage erreicht werden, aber auch das Potenzial des Verbandes durch weitere Aktivitäten ausgeschöpft werden.
6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
Per 16. März 2023:
Hauptberufliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 8, davon 4 Vollzeit- und 4 Teilzeit-Kräfte
Ehrenamtliche Mitarbeiter: Acht in festen Funktionen, punktuelle Mitarbeit aus der Mitgliedschaft.
7. und 8. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/ Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.
Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz.
Einnahmen des Jahres 2022 |
Angaben in € |
Mitgliedsbeiträge |
662.738,11 |
Sonstige Erträge (Neumitglieder) |
49.033,33 |
Sonstige erträge mofair/gemeinsames Büro |
19.732,46 |
Veräußerung Sachanlagen |
0,00 |
Verluste aus Wertberichtigungen |
0,00 |
Sonstiges |
2.626,00 |
Summe der Einnahmen |
734.129,90 |
Ausgaben des Jahres 2022 |
Angaben in € |
Personalkosten |
451.424,49 |
Büromiete/Raumkosten/Strom |
34.869,45 |
Weiterbildung (Zeitschriften etc.) |
6.703,43 |
Öffentlichkeitsarbeit und Politische Aktivitäten |
140.958,44 |
Interne Veranstaltungen |
800,00 |
Reisekosten |
20.316,24 |
Teilnahme an Veranstaltungen |
1.962,37 |
Kommunikationskosten |
3.496,31 |
Rechts- und Beratungskosten/Steuerbüro |
13.841,08 |
Bürobedarf/Software |
23.731,23 |
Gebühren/Abgaben/Beiträge |
17.301,70 |
Umsatzsteuer |
3.529,34 |
Ertragssteuern |
1.175,27 |
Projektkosten |
2.311,13 |
Summe der Ausgaben |
722.420,48 |
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen ist Mitglied in der European Rail Freight Association (ERFA), www.erfarail.eu und bei der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht, www.f-e-r.org
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Fehlanzeige