DB Netz will die Trassenpreise im Güterverkehr im Fahrplanjahr 2020/21 erneut erhöhen – der Zugkilometer für einen „Standard-Güterzug“, der den absoluten Löwenanteil aller Güterzüge darstellt, soll nach DB Netz-Kalkulation 2,6 Prozent teurer werden. Im harten Wettbewerb mit der Straße verschlechtert Quasi-Monopolist DB Netz damit die Wettbewerbsbedingungen der Schiene weiter.
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Gewinne von DB Netz (509 Mio. Euro im Jahr 2018) wirkt diese Erhöhung deplatziert. Sie konterkariert auch die in die Tat umgesetzte politische Absicht, über die Trassenpreisförderung die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene zu stärken. Erhöht DB Netz die Trassenentgelte weiter um jährlich etwa 2,4 Prozent, ist die Hälfte des Fördervolumens bereits 2028/29 aufgezehrt.
Zudem überzeugen die als Begründung für die Erhöhung u. a. aufgeführten steigenden Kosten für Modernisierung und Erweiterung nicht. Nach dem derzeitigen System sollen Trassenpreise „nur“ die Betriebskosten (Personal wie technische Mitarbeiter und Fahrdienstleiter, Instandhaltung, Strom etc.) decken. Für Infrastruktur- und Ersatzinvestitionen kommt im Wesentlichen der Bund über das Schienenwegeausbaugesetz bzw. die sog. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auf.
Schon in den Vorjahren hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die von der DB Netz beantragten Entgelterhöhungen für den Standard-Güterzug nicht in voller Höhe genehmigt (vgl. Tabelle). Die BNetzA sah die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Schienengüterverkehr für die von der DB Netz beantragte Höhe des Trassenentgelts als nicht gegeben an und korrigierte den Antrag der DB Netz entsprechend. Gegen die 2017 und 2018 getroffenen Entscheidungen zog DB Netz vor das zuständige Verwaltungsgericht Köln. Eine neuerliche Erhöhung könnte für eine fortgeltende Differenz zwischen beantragten und genehmigten Entgelten sorgen, bislang gibt es kein einziges erstinstanzliches Urteil in der Sache. Dieser Sachverhalt hängt wie ein Damoklesschwert über der Branche und sorgt für Rückstellungen, die demnächst eine dreistellige Millionenhöhe erreichen dürften.
Fahrplanperiode | Antrag DB Netz | Genehmigung BNetzA |
---|---|---|
2017/2018 | 2,98 | 2,83 |
2018/2019 | 3,06 | 2,91 |
2019/2020 | 3,13 | 2,98 |
2020/2021 | 3,21 | ? |
Preisanstieg 2017/2018 zu 2020/2021 (Netz) bzw. 2019/2020 (BNetzA) im Schnitt p. a. |
2,51 % | 2,55 % |
„Leider ist es ja auch nicht so, dass die Wettbewerbsbahnen jenseits des Preises mit der DB Netz zufrieden wären: Schlechte Qualität, darunter schlechtes Baustellenmanagement und die geplanten Verschlechterungen in den Nutzungsbedingungen sorgen auch sonst für Verdruss. Wir appellieren an die Bundesnetzagentur, diesen Antrag nicht zu genehmigen. Perspektivisch brauchen wir bei den Trassenpreisen eine Orientierung hin zum Grenzkostensystem – wie andernorts in Europa auch“, so Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE).