In der Folge sind die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte des Koalitionsvertrages dargestell und für die Verbandsarbeit von Bedeutung:
Zukunft der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene
Vor Auslaufen der geltenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV) werden wir mit der DB AG eine neue Vereinbarung schließen. Sie muss durch Festlegung zusätzlicher Qualitätsmerkmale sicherstellen, dass Umfang und Kapazität des Schienennetzes erhalten bleiben.
Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maß-nahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.
Wir ergreifen zudem auf europäischer Ebene die Initiative für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen. Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden wir durch eine stärkere Spreizung der Trassenpreise wirksamer gestalten. Wir werden rechtlich klarstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode für Schienenneubaustrecken um 5 dB(A) verschärften Lärmgrenzwerte auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Bestandsnetz, die neue Plan-feststellungsverfahren erforderlich machen, gelten. Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene werden erhöht.
System Schiene
Den Verkehrsträger Schiene wollen wir weiter stärken und ausbauen. Wir wollen eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur und moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen Markenzeichen der Bahn sein. Wir werden die Geschäftspolitik der DB AG noch stärker an diesen Zielen ausrichten, ohne die Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen. Dazu werden wir das Steuerungskonzept für die DB AG unter Berücksichtigung des Aktienrechts überarbeiten. Vorstandsboni sollen an das Erreichen der genannten Ziele gebunden sein. Die Steuerung der DB AG im Aufsichtsrat wird von dem im für Verkehr zuständigen Bundesministerium angesiedelten Staatssekretär koordiniert. Die Planung der Schienenwege werden wir am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausrichten. Wir bringen zeitnah Planungen auf den Weg, um durch gezielte Engpassbeseitigung die Kapazität des Schienengüterverkehrs deutlich zu erhöhen.
Wir stehen zum integrierten Konzern DB AG. Die Eisenbahninfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bleibt in der Hand des Bundes. Wir werden sicher-stellen, dass alle Gewinne der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen. Die Chancen privater Bahnen im Wettbewerb wollen wir weiter stärken, z. B. durch Fortsetzung der Förderung der für das Schienengüterverkehrsnetz relevanten Infrastruktur nichtbundeseigener Bahnen. Neben einem erhöhten Investitionsniveau werden wir für einen sachgerechten Planungsvorrat sorgen, der einen Aus- und Neubau wichtiger Schienenverkehrsverbindungen sichert. Mit Effizienzsteigerungen wollen wir die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Schieneninfrastrukturprojekte beschleunigen.
Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mit den Ländern an. Um die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen. Von den Ländern erwarten wir, dass sie einen effizienten Mitteleinsatz nach-weisen und Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen schaffen.
Durch eine Eisenbahnregulierung mit Augenmaß sichern wir Transparenz und den diskriminierungsfreien Marktzugang zur Eisenbahninfrastruktur. Zudem muss sie ei-ne sachgerechte Entgeltregulierung und die nachhaltige Finanzierung der Infrastruktur gewährleisten. Die eingeleiteten Schritte zur Beschleunigung und effizienteren Gestaltung der Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge werden wir fortsetzen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem drängen wir auf eine EU-weit einheitliche Zugzulassung. Der Schienenverkehr ist besonders um-weltfreundlich und energieeffizient. Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehr unterfallen deshalb weiterhin der Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage.
Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier: