Die Benachteiligungen von Wettbewerbern der DB durch das Preissystem von DB Energie wurden in den u.a. vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen herausgegebenen Wettbewerber-Reports regelmäßig dargestellt und bemängelt (assets/files/news/pdf/2011-05-19_WBR_2010-2011.pdf). DB Energie hat immer noch ein Monopol im Bereich der Bahnstromversorgung, was bei der Preisfestsetzung bereits ein Diskriminierungspotential beinhaltet, weil eventuell zu hohe Energiepreise zwar für die Transportunternehmen des DB-Konzerns ebenfalls nachteilig sind, der Konzern insgesamt aber Mehreinnahmen erzielt, solange die überhöhten Energiekosten nicht zu Verkehrsverlagerungen auf andere Verkehrsträger führen.
Das aktuelle Preissystem beinhaltet Rabatte, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem DB Konzern deutlich bevorteilen:
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen hat deshalb die Einleitung eines Kartellverfahrens durch die EU-Kommission im vergangenen Jahr gegen die DB Energie ausdrücklich begrüßt. Nun bietet die DB Energie Veränderungen im Preissystem an, um das Kartellverfahren beizulegen, die aus Sicht des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen allerdings nicht ausreichen.
„Eine Kompensation von einmalig 4% des Jahresverbrauchs ist angesichts der über einen Zeitraum von rund 10 Jahren erzielten ungerechtfertigten Mehreinnahmen bei DB Energie völlig unzureichend“ sagt Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer
Eisenbahnen. „Im Übrigen hatte die DB Energie bereits für das laufende Jahr die Abschaffung des Auslastungsrabattes von 5% angekündigt, diese Ankündigung dann aber mit Verweis auf das laufende Kartellverfahren nicht umgesetzt. Angeboten wird also lediglich ein Teil eines selbst geschaffenen Verhandlungsspielraums.“
DB Energie strebt die Einstellung des Kartellverfahrens durch eine sogenannte Verpflichtungserklärung an. Dies erschwert den DB-externen Eisenbahnverkehrsunternehmen die zivilrechtliche Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes erheblich, weil hierbei keine formale Feststellung erfolgt, dass ein Kartellrechtsverstoß vorgelegen hat. Vor diesem Hintergrund müssen ungerechtfertigt erzielte Gewinne an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden und es muss auch für die Zukunft gewährleistet sein, dass es keine „Konzernrabatte“ gibt, solange DB Energie Teil des DB Konzerns ist und eine marktbeherrschende Stellung innehat.
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen ist eine Interessenvertretung von Eisenbahnverkehrsunternehmen aus Deutschland und dem benachbarten Ausland. Die Ziele des NEE sind: