Mit Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom heutigen Tag ist der Antrag der Deutsche Bahn AG zurückgewiesen worden, die Farbkombination "Rot-Weiß" - oder genauer gesagt die in Streifen untereinander angeordneten Farben Lichtgrau (RAL 7035) und Verkehrsrot (RAL 3020) - als Marke beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) einzutragen.
Das Ansinnen der DB AG - das bestenfalls als Versuch gesehen werden kann, ihre ICE gegen Nachahmer zu schützen, schlimmstenfalls als Versuch gewertet werden muss, Wettbewerber zu behindern (die dann keine rot-weiß-gestreiften Warnschilder, Absperrschranken o.ä. mehr hätten verwenden dürfen) - ist damit vorerst vom Tisch.
Glücklicherweise hat das HABM die Gefahr für den Wettbewerb gesehen und festgestellt, dass nicht nur der Farbkombination "Rot-Weiß" die für eine Marke erforderliche Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft fehlt, sondern dass eine Eintragung als Marke der DB AG "ein Monopol an einer im Sektor des Eisenbahnverkehrs üblichen Farbkombination verschaffen würde" (so Ziffer 36 des Urteils).
Der Versuch der DB AG erinnert an den unvergessenen Versuch der Deutsche Post AG, das Wort "Post" als Marke schützen zu lassen - um so ihren Wettbewerbern, den privaten Postzustellern, die Verwendung des Wortes "Post" verbieten zu können. (Seinerzeit hatte die Deutsche Post AG allerdings sogar eine Eintragung in Deutschland erreicht, erst später konnten Wettbewerber eine Löschung durchsetzen.)
Die rot-weißen Schilder und Wagenlackierungen der Wettbewerbsbahnen können also vorerst rot-weiß bleiben. Ein Sieg für den fairen Wettbewerb - und den gesunden Menschenverstand.