Die EU-Kommission honoriert Nachbesserungen Österreichs, Frankreichs und Portugals und kündigt im übrigen eine Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens an - unter anderem auch gegen Deutschland.
Das Vertragsverletzungsverfahren, in dem die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten zur Rechenschaft zieht, die bei der seit 2003 fälligen Umsetzung der Vorschriften des sog. “Ersten Eisenbahnpaketes” säumig sind geht weiter. Das Verfahren betrifft insbesondere die Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG, die Marktöffnung und Wettbewerb im Bereich der Schienenverkehrsdienste zum Ziel haben. Das Verfahren war im Juni 2008 gegen ursprünglich 24 Mitgliedstaaten begonnen worden. Nachdem zahlreiche Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften angepasst hatten, wurde das Verfahren im Oktober 2009 gegen nur noch 21 von ihnen fortgesetzt. Am 10. Juni 2010 wurde ging Vertragsverletzungsverfahren gegen noch 13 Mitgliedstaaten in die nächste Runde (wir berichteten). Nunmehr haben Österreich, Frankreich und Portugal jeweils einen Teil der vereinbarten Maßnahmen vorgenommen. Die Kommission begrüßte dies und schränkte das Vertragsverletzung in entsprechendem Umfang ein. In allen drei Ländern bleiben aber nach Ansicht der Kommission andere wichtige Fragen ungelöst, insofern werden diese Verfahren fortgesetzt. Hiermit befasst sich auf Antrag der Kommission seit einigen Wochen der Europäische Gerichtshof. Dies gilt auch für die Verfahren gegen die restlichen zehn Mitgliedstaaten - zu denen nach wie vor Deutschland gehört.
Entsprechend seinen Verpflichtungen aus den Vorschriften des Ersten Eisenbahnpakets hat Frankreich zum 1. Dezember 2010 eine unabhängige Eisenbahn-Regulierungsstelle geschaffen. Diese soll insbesondere vermeiden, dass Eisenbahnunternehmen beim Zugang zur Schieneninfrastruktur diskriminiert werden. Darüber hinaus will Frankreich fortan auf staatliche Eingriffe bei der Bemessung der Wegeentgelte verzichten, diese sollen in Zukunft vom Infrastrukturbetreiber festgesetzt werden. Hierdurch wird die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers gestärkt und sichergestellt, dass er nach wirtschaftlichen und unternehmerischen Kriterien handeln kann. Portugal und Österreich haben nunmehr leistungsabhängige Entgeltregelungen eingeführt. Diese Regelungen setzen Anreize für Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen, hierdurch sollen Störungen vermieden und Bahninfrastrukturen optimal genutzt werden.
Es ist zu begrüßen, dass mit dem Abbau von Diskriminierungspotential in wichtigen Nachbarländern der Weg zum Gemeinsame Markt für Eisenbahnverkehrsleistungen weiter vorangetrieben wurde und so der grenzüberschreitende Marktzugang für deutsche Unternehmen mittelfristig günstiger, fairer und einfacher werden wird. Es ist aber gleichzeitig auch zu bedauern, dass sich anscheinend gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage sah, ebenfalls seine unzureichende Richtlinienumsetzung voranzutreiben. Unter der unvollständigen Umsetzung leiden nicht nur der gemeinsame europäische Markt, sondern auch der Wettbewerb auf nationaler Ebene. Zu den offenkundigsten Defiziten gehören etwa die unzureichende Trennung zwischen Netz und Betrieb oder die unzureichende Ausstattung der Bundesnetzagentur mit Kompetenzen, gegen die Diskriminierung der Wettbewerbsbahnen durch die Deutsche Bahn AG - etwa beim Bahnstrom - vorzugehen. Hier spielt die Bundesregierung anscheinend - zu Gunsten der Deutsche Bahn AG - auf Zeit und lässt es auf ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofes ankommen.
Pressemitteilung der Kommission vom 24.11.2010 IP/10/1592
siehe auch Pressemitteilung der Kommission vom 10.06.2010 (IP/10/807)