Die Bundesnetzagentur schätzt die extrem schwierige Wettbewerbssituation des Schienengüterverkehrs zutreffender ein als die Netztochter der Deutschen Bahn AG. Mit ihrem heute veröffentlichten Bescheid zu den künftigen Trassenpreisen wurden der DB Netz AG mehrere kostentreibende Änderungen der Nutzungsbedingungen untersagt oder Änderungen angeordnet.
Besonders wichtig war das Signal, dass für die wichtigste Güterzugart der zulässige Kilometerpreis um rund fünf Prozent niedriger angesetzt wurde als von der DB Netz verlangt. Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. kommentierte die Entscheidung: „Die Entscheidungen der Agentur lindern die Schmerzen der kontinuierlich steigenden Infrastrukturkosten und der dadurch sinkenden Wettbewerbs-fähigkeit gegenüber dem Lkw. Um durch deutlich niedrigere Trassenpreise Verkehr auf die Schiene verlangen zu können, fehlten der Bundesnetzagentur aber bei dieser ersten Vorab-Genehmigung der Trassenpreise die gesetzlichen Befugnisse. Die weiterhin notwendige Halbierung der Trassenpreise ist Aufgabe der Politik.“
Versagungen und Änderungen der Behörde betreffen auch das sogenannte Mindeststornierungsentgelt für nicht benötigte Zugtrassen, die Berechnung von Zuschlägen bei Verspätungen oder kostenlose Ersatztrassen bei unverschuldeten Verspätungen. Westenberger: „Alles Themen, die ins Geld gegangen wären und die ein kundenorientiertes Unternehmen von sich aus unterlassen hätte.“ Unzufrieden ist der Verband, dass bei den sogenannten „erhöhten“ Stornierungsentgelten die Bundesnetzagentur die schwachen Argumente der DB Netz AG akzeptiert und die Neuregelung genehmigt hat. Das Thema werde man auf der Tagesordnung halten.
Die DB Netz AG hat erstmals auf der Grundlage des im Sommer 2016 beschlossenen Eisenbahnregulierungsgesetzes vor dem Inkrafttreten die vorgesehenen Trassenpreise der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen müssen. Gegen den Bescheid können die DB Netz AG wie auch Eisenbahnverkehrsunternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben. Die neuen Trassenpreise treten planmäßig am 10. Dezember 2017 in Kraft, sind aber bereits für die bis April notwendigen Anmeldungen der Bahnunternehmen zum Fahrplan 2017/2018 bedeutsam.
Westenberger appellierte nicht zuletzt wegen der notwendigen Planungssicherheit an die DB Netz AG, auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verzichten und die formulierten Anforderungen des Regulierers zu bearbeiten.