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Regelmäßige Umfrage zu Baustellenplanung und -kommunikation der DB Netz AG und deren Ergebnisse
November 2018:
Wir veröffentlichen einen neuen Zwischenstand zu den Abläufen bei Planung und Abstimmung von Baustellen. Das Ergebnis dieser Umfrage kann mit "Stagnation mit einigen Verbesserungen" zusammengefasst werden.
Zugleich veröffentlichen wir den Fragebogen für eine dritte Umfrage-Runde. Die Ergebnisse werden wir ebenfalls an dieser Stelle veröffentlichen
Februar 2018:
Nachdem im Rahmen des „Runden Tisches Baustellenmanagement“ bereits seit einem Jahr über verbesserte Abläufe bei der Planung und Abstimmung von Baustellen gesprochen wurde, hat das Netzwerk im Februar in die Runde der Unternehmen gefragt, was sich tatsächlich schon getan hat. Die im Gesamtergebnis negative Bewertung (keine Änderung, Tendenz zum Schlechteren) wurde zusammengefasst und den Teilnehmern des Runden Tisches, darunter auch der DB-Netz-Spitze zur Verfügung gestellt.
Umfragebogen zur dritten Umfrage zum Baustellenmanagement der DB Netz AG, November 2019
Ergebnisse der Umfrage zum Baustellenmanagement der DB Netz AG, November 2018
Ergebnisse der Umfrage zum Baustellenmanagement der DB Netz AG, Februar 2018
Vortrag anlässlich der Fachtagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts" im Hause der BNetzA am 13. November 2019
Am 13. November fand eine weitere Fachtagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts" im Hause der Bundesnetzagentur statt. Wir dokumentieren den Vortrag des Wettbewerbsbeauftragten des NEE, Wolfgang Groß, hier.
Vortrag von Wolfgang Groß, NEE, Gleichberechtigung des Gelegenheitsverkehrs im Taktfahrplan
Bundesnetzagentur lehnt von der DB Netz AG vorgeschlagene Änderungen an Schienennetz-Benutzungsbedingungen ab
Die Bundesnetzagentur hat am 12. November zahlreiche von der DB Netz AG vorgeschlagene Änderungen an den Schienennetz-Benutzungsbedingungen für das Fahrplanjahr 2020/21 abgelehnt unter anderem zur Kontrolle des Schienenlärmschutzgesetzes und für die künftige Fahrplanerstellung. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Wir dokumentieren ihn hier.
Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.11.2019
Planung und Genehmigung dringend benötigter Schieneninfrastruktur-Projekte beschleunigen ja - aber so?
Bundesregierung bringt Gesetzentwürfe zur Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsrechts ein
Jeweils mit sehr kurzer Stellungnahmefrist hat das BMVI die Referentenentwürfe für das dritte Planungsbeschleunigungs- und für das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz verschickt. Wir dokumentieren die Gesetzentwürfe und die Gutachterlichen Stellungnahmen dazu hier.
Die Gesetzentwürfe gehen auf Maßnahme 63 des Beschlusses des Klimakabinetts vom 20. September 2019 zurück. Darin heißt es: "Zur Beschleunigung von Planungs- und Baumaßnahmen im Schienenverkehr wird die Bundesregierung substantielle Schritte einleiten. Dazu wollen wir eine Genehmigung von Schienenverkehrsprojekten durch Gesetz ermöglichen und die Akzeptanz insgesamt erhöhen. In einem Vorschaltgesetz werden die Voraussetzungen benannt, das Verfahren zur Vorbereitung der Maßnahmengesetze beschrieben und die jeweils zuständigen Behörden festgelegt, die das Verfahren durchführen."
Das NEE begrüßt die im PlBeschlG-III-Entwurf enthaltene Begrenzung der Notwendigkeit für unwesentliche Änderungen, vor allem nachträgliche Elektrifizierungen, auf ein Plangenehmigungsverfahren.
Dem NEE ist wichtig, dass durch diese oder weitere Vorhaben des Gesetzgebers die Planungs- und Genehmigungsfristen verkürzt werden, ohne dass darunter zugleich die Qualität der Planung leidet. Die Akzeptanz der Planung darf durch die Verkürzung von Beteiligungs- und Klagerechten nicht sinken. Nach dem Debakel um Stuttgart 21 sollte es darum gehen, in Dialogen das fehlende Vertrauen der Anwohner wieder aufzubauen.
Allerdings werden die Gesetzentwürfe den Vorgaben des Klimakabinett-Beschlusses mehrfach nicht gerecht, wie NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger in seinen Stellungnahmen ans BMVI, die wir hier ebenfalls dokumentieren, ausführt. So könnte das Ziel des Planungsbeschleunigungsgesetzes in sein Gegenteil verkehrt werden. Und im Gesetzentwurf für das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz, das ein so genanntes Vorschaltgesetz ist, waren im Referentenentwurf zwar zahlreiche Wasserstraßen genannt, aber bislang nur ein (eher unumstrittenes und planerisch nicht sehr komplexes) Schienenvorhaben. Medienberichten zufolge stehen nach der Befassung durch das Kabinett inzwischen (neben den Wasserstraßen) immerhin sieben Schienenvorhaben im Entwurf - und das ursprünglich genannte ist entfallen.
Referentenentwurf Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Oktober 2019
Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmengesetzen (Prof. Ziekow)
Referentenentwurf Planungsbeschleunigungsgesetz III vom 1. November 2019
Stellungnahme des NEE zum Planungsbeschleunigungsgesetz-III-Entwurf vom 3. November 2019
Stellungnahme des NEE zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz-Entwurf vom 5. November 2019
Anforderungen des Schienengüterverkehrs an das Deutschlandtakt-Konzept
Infrastrukturplanung, Kapazitätsvergabe, Kommunikation und verkehrsartenübergreifende Betrachtung
Mehr Kapazität für das angestrebte Wachstum und eine höhere durchschnittliche Transportgeschwindigkeit sind die zentralen Erwartungen des Schienengüterverkehrs an das Deutschlandtakt-Konzept des Bundes. In einem Vortrag auf Einladung von PRO BAHN skizzierte NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger am 26. Oktober 2019 in Darmstadt die Spezifika des Schienengüterverkehrs und formulierte die Anforderungen an Infrastrukturplanung, Kapazitätsvergabe, Kommunikation und die verkehrsartenübergreifende Betrachtung für die Weiterarbeit am „Zielfahrplan 2030 plus“.
Sie finden die Präsentation hier.
Präsentation zum Deutschlandtakt am 26. Oktober 2019 bei PRO BAHN in Darmstadt
Änderungen der SNB vor dem Hintergrund des Schienenlärmschutzgesetzes: NEE schreibt an BNetzA
Konkrete Umsetzung des SchLärmSchG sollte einvernehmlich entwickelt werden
Die DB Netz AG hat die Branche mit unabgesprochenen Vorschlägen für Meldepflichten und Audits im Entwurf ihrer ab Ende 2020 geltenden Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) überrascht, die – so die DB Netz AG – vom Eisenbahn-Bundesamt zur Kontrolle der Umsetzung des ebenfalls ab Ende 2020 geltenden Schienenlärmschutzgesetzes vorgegeben worden sein sollen. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen hat sich – ungeachtet seiner Zustimmung zum Gesetz und einer effizienten Kontrolle desselben – gegenüber der Bundesnetzagentur gegen unnötigen bürokratischen Aufwand und für eine im Sektor abgesprochene Lösung ausgesprochen, die nicht unter dem Zeitdruck des laufenden SNB-Genehmigungsverfahrens ausdiskutiert werden sollte.
Wir dokumentieren das Schreiben hier.
Schreiben an die BNetzA vom 30. Oktober 2019 wegen der Änderungen der SNB durch das SchLärmSchG