Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) hat den Vorstand der DB Netz AG aufgefordert, Zahlungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienengüterverkehrs zu leisten, die von der siebenwöchigen Sperrung der Rheintalbahn in Rastatt betroffen sind. Die vollständige Streckensperrung endet am 2. Oktober. Der Verband hält es für geboten, dass die DB Netz AG mindestens im Vorgriff und durch Nutzung von Kulanzregelungen – unter Umständen in Beteiligung oder mindestens Abstimmung mit den beteiligten Baufirmen – kurzfristig den von Ausfällen betroffenen Nutzern einen Großteil der durch die Havarie entstandenen Schäden ersetzt und sich nicht auf den angekündigten sechsmonatigen Schlichtungsprozess zurückzieht. Das Schreiben finden Sie hier:
Sehr geehrter Herr Sennhenn, sehr geehrter Herr Dr. Schaffer,
die verheerende Sperre der Rheintalbahn neigt sich ihrem Ende zu. Bisher blieben alle Hilferufe des Sektors zurBewältigung der finanziellen Folgen der Havarie unbeantwortet beziehungsweise auf dem Stand von Ende Augusteingefroren. Seinerzeit hatte die DB Netz verschiedene Erleichterungen - unter anderem den Verzicht aufbestimmte Nutzungskosten sowie die Übernahme von zusätzlichen Leistungen - zugesagt, was vom Netzwerksowohl in der Öffentlichkeit als auch in unserem Gespräch am 25. August positiv bewertet wurde.
In diesem Gespräch hatten wir Sie ausdrücklich nach dem beabsichtigten Umgang mit den Schäden bei den Güterbahnen aus Umsatzverlusten und Mehrkosten jenseits der vorgenannten Positionen angesprochen, die in der Summe deutlich höher sind und die durch den Verursacher der Sperrung ersetzt werden müssen.
Seinerzeit – und damit vor gut einem Monat – antworteten sie, dass die Wiederinbetriebnahme im Vordergrundstehe und man sich noch keine Gedanken machen konnte. Nun wurde bekannt gegeben, dass in einem Schlichtungsverfahren zwischen Ihrem Haus und den beauftragten Bauunternehmen die Ursache der Havarie erkundetund ggf. auch die Verteilung von Schäden geregelt werden soll und man für diesen Prozess sechs Monate veranschlage. Von den geschädigten EVU war hier nicht die Rede.
Ungeachtet der rechtlichen Positionen einzelner Zugangsberechtigter und Vertragspartner der DB Netz AG sehenwir diese Situation als ausgesprochen unbefriedigend an, denn
Wir halten es daher für geboten, dass die DB Netz AG mindestens im Vorgriff und durch Nutzung von Kulanzregelungen – unter Umständen in Beteiligung oder mindestens Abstimmung mit den beteiligten Baufirmen – kurzfristig den von Ausfällen betroffenen Nutzern einen Großteil der durch die Havarie entstandenen Schäden ersetzt und sich nicht auf den Schlichtungsprozess zurückzieht.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir diese Forderung auch im Rahmen der in den kommendenTagen erfolgenden „Bilanzierungen“ der Rheintalbahn-Sperre gegenüber Verwaltung, Politik und Medienöffentlich erheben werden.
Wir würden uns über ein zeitnahes Signal Ihres Hauses sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ludolf Kerkeling
Vorstandsvorsitzender
Peter Westenberger
Geschäftsführer